Technische Gebäudeausrüstung - essenzielle Versorgungstechnik für jedes Gebäude

posted am: 5 Januar 2021

Gebäude und Wohnungen benötigen zur einwandfreien Nutzung beziehungsweise einem angemessenen Wohnkomfort bestimmte, fest installierte Einrichtungen und Anlagen. Diese werden insgesamt als Technische Gebäudeausrüstung (TGA), zum Beispiel von Planungsbüro Noll GmbH, oder Versorgungstechnik bezeichnet.

Die TGA muss hauptsächlich sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem Betriebssicherheit und Brandschutz. Diese Vorgaben sind, besonders im Interesse der Besitzer, stets einzuhalten. Das ist auch der Fall, wenn der Bau oder die Planung genehmigungsfrei ist, die Änderung und/oder der Einbau haustechnischer Systeme und Anlagen (ohne frei stehende Abgasanlagen von über 10 Metern Höhe) verfahrensfrei sind.

Die Verantwortung dafür, dass die bautechnischen Vorgaben, Regelungen und Anforderungen der TGA strikt eingehalten werden, liegt generell bei den Auftraggebern der Bauvorhaben sowie den beauftragten Architekten.

Die umfassende Versorgungstechnik in Gebäuden ist oft ein Teilbereich der Verfahrenstechnik, Gebäudetechnik oder des Anlagenbaus. Nachfolgend einige Beispiele für wichtige Bereiche der technischen Gebäudeausrüstung.

Ein wichtiger Punkt der TGA sind die verschiedenen Arten von Leitungen des Hauses, die für die unterschiedlichsten Zwecke benötigt werden. Dabei handelt es sich unter anderem um Kabel der Elektroinstallationen samt Steckdosen, Schalter und Beleuchtung sowie Leitungen für Internet/Telefon und LAN-Netz. Dazu kommen diverse Rohre für eine funktionsfähige Wasserversorgung/Abwasserentsorgung sowie Rohrleitungen zur Gasversorgung und für die Heizungsanlage.

In den Bereich der Leitungen gehören zudem Hausanschlüsse, Kanäle und Schächte sowie Messeinrichtungen, Armaturen und Regel-/Steuertechnik. Des Weiteren gehören zur Technischen Gebäudeausrüstung Verteiler und Befestigungen, Dämmstoffe sowie Beschichtungen.

Gerade in Gewerbegebäuden kann die Belüftung der Räume oft lediglich unzureichend oder gar nicht durch das Öffnen der Fenster erfolgen. Deshalb sind Klima-/Lüftungsanlagen erforderlich. Lüftungsanlagen dürfen allerdings nicht den Betrieb von Feuerstätten (Raumluft-abhängig/Unterdruck) beeinträchtigen. Dies gilt beispielsweise bei Gas-Durchlauferhitzern oder Gasöfen, falls deren Luftversorgung beeinträchtigt wird und das Risiko für Explosions-/Erstickungsgefahr deshalb steigt. Lüftungsleitungen dürfen zudem nie in Abgasanlagen (beispielsweise Schornsteine) enden, sondern müssen stets ins Freie führen. Des Weiteren darf es nie vorkommen, dass beispielsweise Stromkabel innerhalb von Lüftungsschächten verlegt werden.

Die Technische Gebäudeausrüstung umfasst zudem sämtliche Anlagen, die zur Wärmeerzeugung verwendet werden, wie unter anderem Feuerungsanlagen sowie die Versorgung mit Brennstoff. Feuerungsanlagen dienen der Warmwasseraufbereitung und als Heizung. Zu den Komponenten gehören beispielsweise Einzelöfen, eine Zentralheizung sowie eine moderne Abgasanlage mit Abgasleitung und/oder Schornstein. Die Betriebssicherheit steht hierbei besonders im Fokus, da erhebliche Risiken wie unter anderem Brände sowie Erstickung/Vergiftung durch Abgase eintreten können.

Neben den Feuerungsanlagen, welche in Gewerbegebäuden oder Wohngebäuden hauptsächlich genutzt werden, klassischen Öl-Heizungen und Kaminen/Öfen, gelten die Vorgaben der Betriebssicherheit auch für Blockheizkraftwerke und ortsfeste Verbrennungsmotoren. Allerdings nicht für mobile Anlagen wie beispielsweise tragbare Heizkörper. Ausgenommen sind ebenfalls Heizanlagen wie Elektro-, Photovoltaik- und Solaranlagen sowie Windenergie-Anlagen. Hierfür gelten spezielle Anforderungen für die Betriebssicherheit.

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